STEUERFREIE LOHNZUSATZLEISTUNGEN (FRINGE BENEFIT) UND BETRIEBLICHES WELFARE BIS ZU 800 EUR
19 September 2022
Mit dem Gesetzesdekret 115/2022 (Aiuti-bis) wurde die Freigrenze für Steuern und Beiträge für Lohnnebenleistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, von 258,23 EUR auf 600 EUR angehoben.
News
-
15 September 2025WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. SEPTEMBER 2025 BIS ZUM 15. OKTOBER 2025