VERWALTER VON KAPITAL UND PERSONENGESELLSCHAFTEN - NEUE VERPFLICHTUNG

03 April 2025

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 1. Januar 2025 die im Haushaltsgesetz 2025 festgelegte
Verpflichtung für Geschäftsführer von Gesellschaften in Kraft getreten ist, ihren digitalen Wohnsitz
(PEC) dem Unternehmensregister bei der Handelskammer mitzuteilen.

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