VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT DER COVID19-BEITRÄGE
12 January 2022
Es wird auf die Veröffentlichungspflicht des Erhalts von Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen in Form von Geld- oder Sachleistungen von Seiten der Öffentlichen Verwaltung oder gleichgestellten Einrichtungen, hingewiesen, die mit dem Gesetz Nr. 124 vom 4. August 2017 in seiner kürzlich geänderten Fassung eingeführt wurde.
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