VEREINFACHTES SMART WORKING: VERLÄNGERUNG BIS 30. JUNI

23 March 2022

Das Ende des Ausnahmezustands ändert nichts an den geltenden Regeln für Smart Working: Die Möglichkeit, Smart Working in der Privatwirtschaft ohne individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit noch unter einer vereinfachten Regelung zu nutzen, wurde durch das neue Covid-Dekret bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

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