Übermittlung von Daten über tourismusbezogene Transaktionen 2020

07 April 2021

Einzelhändler und gleichgestellte Tätigkeiten, sowie Reise- und Tourismusbüros, bei welchen Waren und Dienstleistungen bzgl. Tourismus in Bar gekauft wurden und welche die MwSt.-Abrechnung monatlich vornehmen, müssen für das Jahr 2020 die Mitteilung der Belege für Bargeschäfte in Höhe von 1.000 Euro versenden.

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