Steuermitteilung

15 July 2020

Das Finanzministerium hat (mittels Pressemitteilung) informiert, dass Italien ermächtigt wurde das Verfahren des “Split Payment“, d.h. der geteilten Zahlung (das am 30. Juni 2020 ausgelaufen ist), bis zum 30. Juni 2023 aufrecht zu erhalten. Es handelt sich dabei um die von der EU-Richtlinie 2006/112/EG vorgesehene Sondermaßnahme, in Abweichung vom normalen Mehrwertsteuer-Einzugssystem.

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