STEUERGUTHABEN FÜR WERBESPESEN IM JAHR 2021 IM AUSMASS VON 50%
26 October 2021
Mit dem Artikel 57-bis des G.D. 50/2017 wurde eine Steuervergünstigung in Form eines Steuerguthabens für Werbeausgaben, die für Anzeigen in Zeitungen (sowohl tägliche als auch regelmäßige Auflagen), auf Onlineportalen, sowie in Fernseh- und Radiosendern bestimmt sind, eingeführt.
News
-
09 February 2026WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. FEBRUAR 2026 BIS ZUM 15. MÄRZ 2026
-
15 December 2025WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. DEZEMBER 2025 BIS ZUM 15. JANUAR 2026