STEUERGUTHABEN FÜR WERBESPESEN IM JAHR 2021 IM AUSMASS VON 50%
26 October 2021
Mit dem Artikel 57-bis des G.D. 50/2017 wurde eine Steuervergünstigung in Form eines Steuerguthabens für Werbeausgaben, die für Anzeigen in Zeitungen (sowohl tägliche als auch regelmäßige Auflagen), auf Onlineportalen, sowie in Fernseh- und Radiosendern bestimmt sind, eingeführt.
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