STEUERGUTHABEN AUF MIETEN IM HOTELSEKTOR

25 November 2021

Die Subjekte, welche Beherbergungstätigkeiten ausüben und deren steuerlicher Wohnsitz oder Geschäftssitz in einer von einen Katastrophenereignis betroffenen Gemeinde liegt, können für die Monate März 2020 bis Juli 2021 von dem sog. „Bonus Affitti“ profitieren, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des Umsatzrückganges erfüllt sind.

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