STEUERGUTHABEN AUF MIETEN IM HOTELSEKTOR
25 November 2021
Die Subjekte, welche Beherbergungstätigkeiten ausüben und deren steuerlicher Wohnsitz oder Geschäftssitz in einer von einen Katastrophenereignis betroffenen Gemeinde liegt, können für die Monate März 2020 bis Juli 2021 von dem sog. „Bonus Affitti“ profitieren, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des Umsatzrückganges erfüllt sind.
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11 April 2022WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. APRIL BIS ZUM 15. MAI 2022