STEUERFREIE LOHNZUSATZLEISTUNGEN (FRINGE BENEFIT) UND BETRIEBLICHES WELFARE BIS ZU 800 EUR
19 September 2022
Mit dem Gesetzesdekret 115/2022 (Aiuti-bis) wurde die Freigrenze für Steuern und Beiträge für Lohnnebenleistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, von 258,23 EUR auf 600 EUR angehoben.
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