Reduzierung des Steuerkeils für Lohnarbeit ab dem 1. Juli 2020
02 July 2020
Mit dem zum Gesetz Nr. 21/2020 umgewandelten Gesetzesdekret Nr. 3/2020, wurde das Besteuerungssystem für unselbständige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte geändert, um die Steuerbelastung zu verringern.
News
-
15 February 2023WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. FEBRUAR 2023 BIS ZUM 15. MÄRZ 2023
-
25 January 2023BENZINBONUS 200 EURO FÜR DAS JAHR 2023