PFLICHTMELDUNG VON GELEGENTLICHEN MITARBEITERN („OCCASIONALI“) BIS ZUM 18. JANUAR 2022

17 January 2022

Mit dem Gesetz 215/2001 zur Umwandlung des Gesetzesdekrets 246/2001 wurde am 21. Dezember 2001 eine Vorabanmeldepflicht für den Einsatz von gelegentlichen Mitarbeitern eingeführt.

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