MELDUNG VON SELBSTSTÄNDIGEN GELEGENTLICHEN MITARBEITERN: AB 01/05/2022 ONLINE-MELDUNG
26 April 2022
Bis zum 30. April wird es noch möglich sein, gelegentliche Mitarbeiter per E-Mail zu kommunizieren, ab dem 01. Mai ist es hingegen verpflichtend, den Online-Kanal auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik zu nutzen.
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