FRINGE BENEFITS 2023: FREIBETRAGSGRENZE AUF 3.000€ FÜR PERSONEN MIT UNTERHALTSBERECHTIGTEN KINDERN ERHÖHT

10 August 2023

Mit der Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 48 aus dem Jahr 2023, das am 3. Juli 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde (Gesetz 85/2023), wurde der neue Schwellenwert für die Steuerbefreiung von Sachleistungen und Dienstleistungen (fringe benefits) für Arbeitnehmer auf 3.000 Euro festgelegt. Diese Befreiung gilt jedoch nur für Arbeitnehmer mit steuerlich zu Lasten lebenden Kindern.

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