Förderungen für touristische Tätigkeiten

18 January 2022

Im Tourismus tätige Unternehmen können, auch kumulativ, folgende Förderungen in Anspruch nehmen:

➢ einen nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag von bis zu 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 € und

➢ eine Steuergutschrift von bis zu 80 % der entstandenen Kosten,

➢ eine Steuergutschrift für die Digitalisierung von Reisebüros und Reiseveranstaltern in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €

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