Förderungen für touristische Tätigkeiten
18 January 2022
Im Tourismus tätige Unternehmen können, auch kumulativ, folgende Förderungen in Anspruch nehmen:
➢ einen nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag von bis zu 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 € und
➢ eine Steuergutschrift von bis zu 80 % der entstandenen Kosten,
➢ eine Steuergutschrift für die Digitalisierung von Reisebüros und Reiseveranstaltern in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €
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