ERHÖHTE BEITRAGSBEFREIUNG FÜR ARBEITNEHMER: ANWENDUNG AUF DIE GEHALTSABRECHNUNG AB 1. JULI

10 August 2023

Mit dem Arbeitsdekret vom 20. Juni 2023 wurde eine erhöhte Beitragsbefreiung für Arbeitnehmer eingeführt, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 gilt. Diese Erleichterung gilt für alle Arbeitnehmer, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, mit Ausnahme von Hausangestellten.

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