Elektronische Kassezettel: Abklärungen & Neuigkeiten
29 November 2019
Der elektronische Kassazettel wird ab dem 1. Januar 2020 für alle Einzelhändler und ähnliche mehrwertsteuerpflichtige Personen verbindlich. Die Daten müssen innerhalb von 12 Tagen nach dem Bezugsdatum eingereicht werden.
Um der neuen Verpflichtung nachzukommen, können Händler eine elektronische Registrierkasse kaufen oder die bereits verwendete anpassen (beide Operationen unterliegen Steuervergünstigungen) oder das kostenlose Webverfahren der Finanzbehörde auf dem Portal „Fatture e corrispettivi“ nutzen.
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