EINHEITLICHE UNIVERSELLE ZULAGE (ASSEGNO UNICO UNIVERSALE) FÜR ZU LASTEN LEBENDE FAMILIENMITGLIEDER

17 January 2022

Ab März 2022 werden die Familienzulagen (ANF) und die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder durch die einheitliche universelle Zulage aufgehoben. Personen, die zum großen Kreis der EUZ-Begünstigten gehören, können ab dem 01.01.2022 einen Antrag stellen (Gesetzesdekret Nr. 230/2021, veröffentlicht im Amtsblatt).

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