Eingangsrechungen am Jahresende - Mehrwertsteuerabzug

05 December 2019

Sehr geehrte Kunde, Am Jahresende sollten Sie den Eingang aller Ihrer erwarteten Eingangsrechnungen sorgfältig überwachen, um festzustellen, wann Sie das Mehrwertsteuerguthaben geltend machen können.
Der Zeitpunkt, ab dem der Mehrwertsteuerabzug möglich ist, richtet sich nach der Anrechenbarkeit der Steuer, die von der Durchführung der Transaktion, gemäß Artikel 6 des DPR 633/1972 (Lieferung oder Versand zum Verkauf von Waren, Zahlung oder Ausstellung einer Rechnung für Dienstleistungen) bestimmt wird.

 

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