EIGENERKLÄRUNG ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN BIS ZUM 30. NOVEMBER 2022 VERLÄNGERT

24 June 2022

Mit Erlass Nr. 233822 vom 22. Juni 2022 der Agentur der Einnahmen wurde die Frist für das Ausfüllen und die Übermittlung der in Artikel 3 des MEF-Dekrets vom 11. Dezember 2021 vorgesehenen Eigenerklärung auf den 30. November 2022 verlängert.

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