DIE BESTIMMUNGEN DES DATENSCHUTZGARANTEN ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN VON ARBEITNEHMERN

07 October 2019

Ende Juli 2019 wurden die Angaben des Datenschutzgaranten zur Verarbeitung sensibler Daten von Arbeitnehmern durch Unternehmen im Amtsblatt (gazzetta ufficiale) veröffentlicht. Die Vorschriften sind in der Maßnahme Nr. 146 2019 enthalten, welche die Verordnung DPGR 679 2016 (in Italien durch Dekret 101 2018 umgesetzt) mit der bisherigen Gesetzgebung zu diesem Thema integriert.

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