BIS ZUM 31.12.2024 BESTEHT DIE VERPFLICHTUNG FÜR ALLE UNTERNEHMEN ZUM ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNG GEGEN UNWETTERSCHÄDEN
07 February 2024
Zu den Neuerungen des Bilanzgesetzes 2024 (Gesetz 213/2023) gehört die neue Verpflichtung, bis Ende 2024 eine Versicherung zur Deckung der Schäden durch Naturkatastrophen abzuschließen.
News
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09 February 2026WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. FEBRUAR 2026 BIS ZUM 15. MÄRZ 2026
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15 December 2025WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. DEZEMBER 2025 BIS ZUM 15. JANUAR 2026