BIS ZUM 31.12.2024 BESTEHT DIE VERPFLICHTUNG FÜR ALLE UNTERNEHMEN ZUM ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNG GEGEN UNWETTERSCHÄDEN

07 February 2024

Zu den Neuerungen des Bilanzgesetzes 2024 (Gesetz 213/2023) gehört die neue Verpflichtung, bis Ende 2024 eine Versicherung zur Deckung der Schäden durch Naturkatastrophen abzuschließen.

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