Begünstigung für das Finanzjahr 2020 zur Unterstützung der Wirtschaft
24 September 2020
Auch in Südtirol haben folgende Aktivitäten:
- Hotel- und Restaurantbetriebe haben Anspruch auf eine Befreiung vom IMI/GIS für Wohneinheiten, die für Hotel- und Nicht-Hotelbetriebe bestimmt sind;
- Gewerbetreibende (Industrie, Handel, Handwerk) und Selbständige Anspruch auf eine 50%ige Ermäßigung der kommunalen Grundsteuer IMI/GIS für das Jahr 2020 (ursprüngliche Frist 16. Dezember 2020).
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