BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE 2023: DIE NEUERUNGEN DES ARBEITSDEKRETS

10 August 2023

Mit dem Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023) wurde in Artikel 24 die Regelung der befristeten Arbeitsverträge geändert, indem die zuvor vorgesehenen Begründungen umgeschrieben wurden.

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