BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE 2023: DIE NEUERUNGEN DES ARBEITSDEKRETS
10 August 2023
Mit dem Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023) wurde in Artikel 24 die Regelung der befristeten Arbeitsverträge geändert, indem die zuvor vorgesehenen Begründungen umgeschrieben wurden.
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09 February 2026WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. FEBRUAR 2026 BIS ZUM 15. MÄRZ 2026
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