Beendigung des Arbeitsverhältnisses: es ist nicht erlaubt, das Mail-Konto eines ehemaligen Mitarbeiters aktiv zu halten
11 February 2020
Das Prinzip der Vertraulichkeit und des Schutzes der Privatsphäre erstreckt sich vom Privatleben bis zur Arbeit. Ein Unternehmen, welches das berufliche E-Mail-Konto aktiv hält und daher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die E-Mails des Mitarbeiters zugreifen kann, begeht eine Straftat. Diese Grundsätze wurden vom Garanten nach einer Beschwerde eines Mitarbeiters, der einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch seinen ehemaligen Arbeitgeber meldete, erneut bestätigt.
News
-
25 January 2023BENZINBONUS 200 EURO FÜR DAS JAHR 2023
-
23 January 2023MOD. OT/23 - ANTRAG ZUR REDUZIERUNG DER VERSICHERUNGSPRÄMIE
-
19 January 2023JÄHRLICHE MITTEILUNG DER LEIHARBEITSVERTRÄGE
-
14 December 2022WICHTIGE FÄLLIGKEITEN VOM 16. DEZEMBER BIS ZUM 15. JANUAR 2023