Beendigung des Arbeitsverhältnisses: es ist nicht erlaubt, das Mail-Konto eines ehemaligen Mitarbeiters aktiv zu halten

11 February 2020

Das Prinzip der Vertraulichkeit und des Schutzes der Privatsphäre erstreckt sich vom Privatleben bis zur Arbeit. Ein Unternehmen, welches das berufliche E-Mail-Konto aktiv hält und daher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die E-Mails des Mitarbeiters zugreifen kann, begeht eine Straftat. Diese Grundsätze wurden vom Garanten nach einer Beschwerde eines Mitarbeiters, der einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch seinen ehemaligen Arbeitgeber meldete, erneut bestätigt.

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