ÄNDERUNG DER ERKLÄRUNGSPFLICHTEN BEIM KAUF VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND
22 July 2022
Ab dem 1. Juli 2022 müssen Mehrwertsteuersubjekte bei Kauf von Waren und Dienstleistungen von Lieferanten, die nicht im italienischen Staatsgebiet ansässig sind, die Daten jedes einzelnen Kaufs übermitteln, indem sie elektronische Dokumente mit den Codes TD17, TD18 und TD19 an das Portal der Agentur der Einnahmen „Interscambio“ senden.
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