„ACE INNOVATIVA“ (DIE SOG. “SUPER ACE”) – ZUSAMMENFASSUNG DER BESTIMMUNGEN - MITTEILUNGEN AN DIE AGENTUR FÜR EINNAHMEN

25 October 2021

Mit Wirkung von Art. 19 Abs. 2 – 7 DL 25.5.2021 Nr. 73 (die sog. “Sostegni-bis”-Verordnung), umgewandelt in das Gesetz vom 23.7.2021 Nr. 106, hat der Gesetzgeber vorübergehend die sog. „ACE“-Bestimmung wesentlich ausgeweitet; die Erhöhungen des  Reinvermögens im Jahr 2021 – und nur im Jahr 2021 – werden mit einem Koeffizienten von 15% (statt 1,3%) multipliziert. Die Maßnahme wird auch als “ACE innovativa” oder “Super ACE” bezeichnet.

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